Ihr Rechtsanwalt für Medizinrecht in Salzburg
Als Anwalt für Ärzte vertrete ich Ärzte, Zahnärzte, Leiter medizinischer Versorgungszentren, selbstständiger Ambulatorien und Privatkrankenhäuser, Pharmazeuten und Apotheker in medizinrechtlichen Belangen.
Meine langjährige Erfahrung und das umfangreiche Wissen gewährleisten eine rasche und zufriedenstellende Abwicklung der Mandate. Als Rechtsanwalt für Medizinrecht nehme ich mir Zeit für Ihre Anliegen und biete Ihnen Beratung, Information und Vertretung Ihrer Interessen vor Behörden, Sozialversicherungsträgern und vor Gericht.
Meine Leistungen als Anwalt für Ärzte
Als Partner für Ärzte und Ärztinnen verschiedener Fachrichtungen, der Leitung von Versorgungszentren, von Ambulatorien und Privatkrankenhäusern und Vertretern anderer medizinischer Berufe biete ich Ihnen jahrelange Erfahrung. Ständige Weiterbildung erlaubt es mir, Ihnen stets aktuelle Beratung auf Grundlage der momentanen Gesetzeslage zu bieten.
Als Anwalt für Medizinrecht in Salzburg bin ich Ihr Ansprechpartner für folgende Bereiche:
- Rechtsberatung rundum Privat-, Wahlarzt- und Kassenordinationen, Kooperationen, Gemeinschafts- und Gruppenpraxen
- in Fragen der Ordinationsübernahme,
- Bedarfsprüfung,
- Kassenvertrag,
- bei der Planung von Investitionsvorhaben,
- in sozialversicherungsrechtlichen Fragen,
- Fragen der Personalplanung und des
- Standesrechts der Ärzte,
- sowie eine allgemeine Rechtsberatung für Mediziner
Anwalt für den medizinischen Bereich
Das Medizinrecht ist ein umfangreiches Rechtsgebiet, das viele angrenzende Bereiche mitbetrifft. Mit umfangreicher Erfahrung und aktuellem Fachwissen gehe ich auf Ihre Anliegen ein und biete Ihnen fundierte Beratung. Ob Sie Informationen als Entscheidungsgrundlage benötigen, Personalfragen aus dem Praxis- oder Spitalsalltag auftauchen oder Sie die Übernahme einer Praxis planen, Mag. Markus Huber steht Ihnen als Anwalt für Medizinrecht aus Salzburg zur Seite.
Als Ihr Rechtsanwalt für Medizinrecht biete ich Beratung und Information für Einzelpraxen bis hin zu Krankenhäusern und verschiedenen medizinischen Einrichtungen. Für eine Terminvereinbarung setzen Sie sich bitte direkt mit meiner Kanzlei in Verbindung.